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Gesetzliche Vorgaben

Ein Überblick zu Betreiberpflichten, Prüfungen und Arbeiten an Heizöltankanlagen.

Worauf Betreiber achten sollten

Für Heizöltankanlagen gelten Anforderungen zum Schutz von Boden und Gewässern. Welche Prüfungen erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, ob die Anlage ober- oder unterirdisch ist, wie groß sie ist und ob sie in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt.

Kontrolle und Prüfungen

Betreiber müssen ihre Anlage regelmäßig auf Dichtigkeit kontrollieren. Daneben können Prüfungen durch anerkannte Sachverständige vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, wiederkehrend oder bei Stilllegung erforderlich sein.

Arbeiten durch einen Fachbetrieb

Unterirdische Heizölverbraucheranlagen sowie Anlagen mit mehr als 1.000 Litern Rauminhalt dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62 AwSV errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden.

Prüfbericht erhalten?

Wir unterstützen Sie bei der Mängelbeseitigung und der Abstimmung mit den Wasserschutzbehörden. Senden Sie uns den vorhandenen Prüfbericht, damit wir Ihr Anliegen besprechen können.

Weiterführende Informationen: Heizöltanks · Land Hessen und AwSV. Stand des Überblicks: Oktober 2026.

Sie können Ihre Auswahl jederzeit über den Link im Footer ändern.

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